Ästhetische Dermatologie
Gerne beraten wir Sie im Rahmen unserer Praxisarbeit auch über kosmetische Leistungen.
Im Rahmen der gesetzlichen und der privaten Krankenkassen ist eine Behandlung von Krankheiten inklusiv aller medizinisch notwendigen Leistungen selbstverständlich innerhalb der Praxis möglich. Zahlreiche medizinische Leistungen, die durchaus ärztlich empfohlen werden, sind aber nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten. Diese werden somit nicht von ihr übernommen. Diese Leistungen darf ich daher weder mit Ihrer Chipkarte erbringen noch abrechnen.
Gerne bieten wir Ihnen diese als Hautfacharztpraxis als individuelle Gesundheitsleistung (IGEL) an, um Ihre persönlichen Gesundheitswünsche zu erfüllen. Auch als Gesundheitsvorsorge mit modernsten diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten über das Angebot Ihrer gesetzlichen Krankenkasse hinaus, wird dies zunehmend gewünscht. Die Vergütung erfolgt nach entsprechender Aufklärung und Vereinbarung nach den Richtlinien der „Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte“ (GOÄ) als zu begleichende Rechnung.
Auf Wunsch nenne ich Ihnen gerne vor Ort die Kosten für eine individuelle Behandlung. Laut Gesetzgeber definieren sich die IGEL-Leistungen in erster Linie für Kassenversicherte. Einzelne Leistungen werden bei Privatversicherten von den jeweiligen Versicherungen übernommen. Welche Leistungen davon betroffen sind, kläre ich gerne mit Ihnen in einem Vorabgespräch beim Erstbesuch in meiner Praxis.